Es gilt die Gebührenverordnung der Bundestierärztekammer (GOT).
Innerhalb des Notdienstes gelten erhöhte Gebühren.
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch untenstehende Informationen zur gesetzlichen Neuregelung, herausgegeben von der Bundestierärztekammer zum 14.02.2020.